Bobenheim am Berg II [41250]

Flurbereinigung nach §§ 1/37

Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt

 
 

Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Unanfechtbarkeit der Feststellung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 FlurbG) und der Prüfung seiner Auswirkungen auf die Umwelt.

(s. Bekanntmachungen)


letzte Aktualisierung: 01/20/2025
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss 06/01/2004
Wahl des Vorstandes der TG 08/02/2022
Feststellung der Wertermittlung 12/01/2023
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 11/22/2024
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 

Aktuell


Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinden sowie den angrenzenden Gemeinden.
    Unanfechtbarkeit des Planes nach § 41 FlurbG
    Öffentliche Bekanntmachung vom 20.01.2025


Archiv


    Teilungsbeschluss
    Öffentliche Bekanntmachung vom 07.04.2022

    Vorstandswahl
    Öffentliche Bekanntmachung vom 04.07.2022

    Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
    Öffentliche Bekanntmachung vom 27.06.2023

    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
    Öffentliche Bekanntmachung vom 01.12.2023

    Planfeststellungsbeschluss vom 22.11.2024

    Vorläufige Anordnung gemäß § 36 FlurbG
    Öffentliche Bekanntmachung vom 03.12.2024
 
5. Kartenoben
 
    Karte zur vorläufigen Anordnung vom 03.12.2024

    Karte zum Planfeststellungsbeschluss vom 22.11.2024
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Stephan Schindler
Anschrift:
Weisenheimer Straße 2, 67273 Bobenheim Am Berg
Telefon:
06353/2062
Email:
info@spielmann-schindler.de
sonstige Mitglieder:
,Markus Hinterbichler,Steffen Spielmann,Michael Fischer,Sylvester Hinterbichler,Petra Fischer
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadtoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Wiesner, Carsten
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Heckmann, Svenja
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Hammel, Antoinette
Sachgebietsleitung Landespflege:
Döringer, Stefanie
Sachgebietsleitung Bau:
Schemel, Achim
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
34 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
65
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Bobenheim Am Berg
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung







Dateianhangsymbol
20241203_VorlaeufAnord.pdf