Sachstand Wiederherstellung der Weinbauflächen
Die Herrichtung der weinbaulich nutzbaren Flächen liegt in gestaffelten Zuständigkeiten.
So ist die Kreisverwaltung Ahrweiler für die Herstellung des endgültigen Geländeniveaus verantwortlich, welches beginnend am Bahnweg mit einem Gefälle von 2% Richtung Ahr ausgebildet werden soll. Diese Maßnahme ist verbunden mit der zeitgleichen Absenkung des weinbaulich nicht mehr nutzbaren Ahr-Vorgeländes. Hierdurch soll die Verschärfung der Abflusssituation im Falle von Hochwasser vermieden werden.
Der entsprechende Auftrag für die erforderlichen Erdarbeiten ist von der Kreisverwaltung Ahrweiler nach Submission im Dezember 2024 zwischenzeitlich vergeben worden.
Die beauftragte Firma hat auch schon Maschinen vor Ort. Ein Beginn der Maßnahme ist nach Abschluss vorbereitender Arbeiten (Kampfmittelsondierung, Vermessung) terminiert.
Die endgültige Ausführung erfolgt sodann in 3 Bauabschnitten, beginnend in Rech. Dies hat den Vorteil, dass vor dem endgültigen Abschluss der Arbeiten erste Abschnitte gem. Planfeststellungsbeschluss der ADD Trier zeitnah an die Teilnehmergemeinschaft bzw. das DLR Westerwald-Osteifel zur weiteren Bearbeitung (Komposteintrag, Tiefenlockerung, Wegebau) übergeben werden können.
Ziel ist die Wiederbestockung im April bzw. spätestens Anfang Mai 2025.
In diesen Zusammenhang bitten wir Winzer, die in diesem Jahr wiederbestocken wollen, um eine kurze Information unter Benennung der mit Bekanntgabe des Rohplans im Februar 2024 mitgeteilten neuen Flurstücksnummer und Fläche per mail an thomas.huettig@dlr.rlp.de.. |