Oberbillig (Ort) [71929]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in dem Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Trier-Land und im Trierischen Volksfreund.

Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Oberbillig (Ort)

gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)


I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Oberbillig (Ort)

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungs-
verfahren Oberbillig (Ort) durch folgende Feststellung ab:

1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemein­schaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.

Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge und Widersprüche der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden dem zuständigen Grundbuchamt und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht be­kannt.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abge­schlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststel­lung dem Träger der Eigenleistung übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmer­gemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt.

Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Hinweis:

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter
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Trier, den 09.12.2024

DLR Mosel


Im Auftrag
(Siegel)

Gez. Simon Liefgen

letzte Aktualisierung: 12/11/2024
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Ein Dorfflurbereinigungsverfahren zur Umsetzung des Dorferneuerungskonzeptes.
Hier galt es in erster Linie die Hochwasserschutzmaßnahmen der Gemeinde an der Mosel bodenordnerisch zu begleiten und zu regeln.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 11/24/97
Anordnungsbeschluss 03/04/98
Wahl des Vorstandes der TG 03/11/98
Feststellung der Wertermittlung 04/20/2012
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin 03/13/2012
Allgemeiner Besitzübergang 09/22/2014
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 09/29/2014
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01/28/2019
Berichtigung der öffentlichen Bücher 04/17/2019
Schlussfeststellung 12/09/2024
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 04.03.1998
Teilungsbeschluss vom 21.04.2008
Änderungsbeschluss vom 23.04.2008
1) Einladung zum Anhörungs- und Eläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
2) Ladung zum Planwunschtermin
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Aktion Mehr Grün durch Flurbereinigung
Vorläufige Besitzeinweisung
(eingestellt am 25.09.2014)
Überleitungsbestimmungen
(eingestellt am 25.09.2014)
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 01.10.2014)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 26.09.2018)
Ausführungsanordnung
gemäß § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
(eingestellt am 18.12.2018)
Schlussfeststellung gemäß § 149 (FlurbG)
(neu eingestellt am 11.12.2024)
 
5. Kartenoben
 
Gebietsabgrenzung:
Zuteilungskarte
(eingestellt am 30.09.2014)
Zuteilungskarte (Stand: Nachtrag I)
neu eingestellt am 09.06.2015)

© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Jürgen Müller
Anschrift:
Lerchenweg 5, 54331 Oberbillig
Telefon:
06501 / 14180
Email:
sonstige Mitglieder:
Walter Helmut
Burg Rudolf
Kirchen Stefan
Kling Ute
Dühr Heribert
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Roth, Georg
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
25 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
226
Kosten:
84.000 Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Oberbillig (Ort) eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 90 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 10 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Oberbillig
 
9. Verfahrensbilderoben
 

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10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung