 | Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklärungsversammlung
Es ist beabsichtigt, in der Ortsgemeinde Bruchertseifen ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils gültigen Fassung anzuordnen.
Das vorgesehene Verfahrensgebiet umfasst bis auf wenige Ausnahmen die landwirtschaftlichen und die forstwirtschaftlichen Grundstücke der Gemarkung Bruchertseifen.
Die Ortslage von Bruchertseifen einschließlich Haderschen ist bis auf wenige Ausnahmen nicht in das vorgesehene Verfahrensgebiet einbezogen.
Einzelne, unmittelbar an die Gemarkung Bruchertseifen angrenzende Grundstücke aus den Gemarkungen Helmeroth (aus den Fluren 6 – 8), Roth-Oettershagen (aus der Flur 3), Gemarkung Köttingerhöhe (aus der Flur 10), Gemarkung Racksen (aus den Fluren 1, 2 und 4) und der Gemarkung Seelbach (aus der Flur 2) sollen lediglich aus vermessungstechnischen Gründen in das vorgesehene Verfahrensgebiet einbezogen werden.
Die genaue Abgrenzung des geplanten Flurbereinigungsgebietes ist in einer Übersichtskarte dargestellt, die bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Hamm/Sieg während der üblichen Bürozeiten sowie in der Ortsgemeinde Bruchertseifen im Autohaus Siegel, Gartenweg 2, 57539 Bruchertseifen in der Zeit von Montag – Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr zur Einsichtnahme ausliegt.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch angrenzende Flächen in das Flurbereinigungsgebiet einbezogen werden können, soweit dies für die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens zweckmäßig ist.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer der zum vorgesehenen Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümerinnen und Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit als künftige Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG zu einer Aufklärungsversammlung eingeladen, die am Dienstag, dem 14.02.2023 um 18:30 Uhr im Bürgerhaus Etzbach, Leystraße 19 in 57539 Etzbach stattfindet.
In dieser Versammlung wird das DLR die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren, die Rechte und Pflichten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten unterrichten.
Neben der Aufklärung erfolgt im o.g. Termin auch die Vorstellung der Ergebnisse der Projektbezogenen Untersuchung, die die Grundlage für das beabsichtigte Flurbereinigungsverfahren Bruchertseifen beinhaltet.
Die Einladung zur Aufklärungsversammlung, die in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Hamm (Sieg), Altenkirchen-Flammersfeld und Wissen öffentlich bekanntgemacht werden, kann unter Punkt 4 -Bekanntmachungen- (Einladung_Aufklaerungsversammlung.pdf) eingesehen werden.
Eine Übersichtskarte über das geplante Verfahrensgebiet ist unter Punkt 5 -Karten- eingestellt.
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Aufgrund der aktuellen Entwicklung um das Coronavirus sind wir leider gezwungen weiterhin einige einschränkende Maßnahmen zu veranlassen. Der Schutz der Teilnehmer/innen der Flurbereinigungsverfahren und unserer Mitarbeiter/innen hat für uns oberste Priorität. Um unsere Mitarbeiter/innen zu schützen arbeiten diese bereits teilweise von zu Hause aus. Selbstverständlich sind wir telefonisch oder per E-Mail weiterhin erreichbar. Für die meisten Angelegenheiten ist eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erforderlich. |  |