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Rinnthal [41049]
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle:
DLR Rheinpfalz
mit Dienstsitz:
Neustadt
© DLR
Vorläufige Anordnung
Mit Stichtag
[02.01.2023]
wird den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, die von dem vorzeitigen Ausbau der
gemeinschaftlichen Anlagen
betroffen sind, zum Zweck des Ausbaues der Anlagen Besitz und Nutzung an den betroffenen Flächen entzogen.
(s. Bekanntmachungen)
letzte Aktualisierung:
12/16/2022
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter
1. Verfahrensgebiet
oben
Übersichtskarte
unmaßstäblich
Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
Mit Ausnahme der relativ schmalen Bachtäler sind die Waldflächen und die ortsrandnahen Offenlandbereiche hängig bis steil.
Aufgrund der ungünstigen Topographie und der mäßigen Ertragsfähigkeit sind ca. 90% des Planungsgebietes bewaldet. Die Flächen befinden sich überwiegend im Privatbesitz. Auf Grund der Hängigkeit, Kleinparzellierung und mangelnder Erschließung ist in großen Teilgebieten eine forstwirtschaftliche Nutzung äußerst schwierig, die Bekämpfung von Schadinsekten ist aus den o.g. Gründen nur unter erhöhtem Aufwand möglich.
Verfahrenskarte:
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2. Ziele des Verfahrens
oben
Entsprechend der nur mangelhaft vorhandenen Erschließung soll nach Vorgaben der Landesforstverwaltung das vorhandene Wegenetz optimiert und ergänzt werden.
Durch Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen soll der vorhandenen Grundstückszersplitterung entgegengewirkt und damit eine sinnvolle forstliche Nutzung ermöglicht werden.
Nur so können der Einsatz neuzeitlicher Technik und Wirtschaftsweisen ermöglicht und damit die Produktions- und Arbeitsbedingungen nachhaltig verbessert werden. Die geplanten Maßnahmen bilden gleichzeitig die Grundlage für den geplanten gemeinschaftlichen Holzeinschlag und die Holzvermarktung.
Die Bewirtschaftung der ortsnahen Grünlandbereiche soll durch die Bodenordnung gesichert und wenn möglich noch erweitert werden. Dabei sind Bereiche, die durch Nutzungsaufgabe verbuscht bzw. bewaldet sind, wieder freizustellen. Neben der Nutzungsmöglichkeit für z.B. Weidetiere ergeben sich hieraus Vorteile für das Landschaftsbild und den Arten- und Biotopschutz.
Die landespflegerischen Entwicklungsziele innerhalb des geplanten Bodenordnungsverfahrens orientieren sich weitgehend an den Zielaussagen der vorgenannten landespflegerischen Planungen:
- Erhalt und Entwicklung von Mageren Wiesen und Weiden mittlerer Standorte.
- Offenhaltung der Grünlandflächen.
- Erhaltung und Pflege der Streuobstwiesen.
- Erhalt und Sicherung der Felsen, Altholzbestände und Laubwälder.
- Verbesserung der Grundstückserschließung, um Pflegemaßnahmen zu ermöglichen.
3. Verfahrensablauf
oben
Einleitende Informationen
10/24/2006
Anordnungsbeschluss
12/11/2006
Wahl des
Vorstandes
der
TG
03/27/2007
Feststellung der
Wertermittlung
05/15/2014
Wege- und Gewässerplan
mit
landschaftspflegerischem Begleitplan
05/25/2022
Planwunschtermin
Allgemeiner
Besitzübergang
Bekanntgabe des
Flurbereinigungs-
bzw.
Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
4. Bekanntmachungen
oben
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
Aktuell
Vorläufige Anordnung
Öffentliche Bekanntmachung vom 16.12.2022
Vorlaeufige_Anordnung.pdf
Vorl_Anordnung_Karte.pdf
Archiv
Anordnungsbeschluss
Öffentliche Bekanntmachung vom 11.12.2006
Bekanntgabe der Wertmittlung
Öffentliche Bekanntmachung vom 28.01.2014
offenl_anhoerung_wert.pdf
Feststellung der Wertermittlung
Öffentliche Bekanntmachung vom 14.05.2014
fest_wert.pdf
Änderungsbeschluss
Öffentliche Bekanntmachung vom 03.07.2020
2020_07_03_Aenderungsbeschluss.pdf
Änderungsbeschluss
Öffentliche Bekanntmachung vom 01.12.2020
2020_12_01_Aenderungsbeschluss.pdf
Bestandskraft der Planfeststellung
Öffentliche Bekanntmachung vom 04.08.2022
Bestandskraft_Planfeststellung.pdf
5. Karten
oben
6. Vorstand der TG
oben
Vorsitz der TG:
Karlheinz Bosch
Anschrift:
Sportplatzstraße 21, 76857 Rinnthal
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Anton, Peter
Hertel, Heinz
Matz, Dieter
Daußmann, Gerd
©
7. Mitarbeiter des
DLR Rheinpfalz
in
Neustadt
oben
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
Gruppenleitung:
Wiesner, Carsten
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Lorenz, Alexander
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Hammel, Antoinette
Sachgebietsleitung Landespflege:
Döringer, Stefanie
Sachgebietsleitung Bau:
Carosi, Gary
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des
VTG
8. Verfahrensdaten
oben
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
207
ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
303
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Rinnthal
9. Verfahrensbilder
oben
www.landentwicklung.rlp.de
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10. Formulare und Merkblätter
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken
Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung