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Das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Masseland) soll gegen Geldausgleich zu Eigentum zugeteilt werden. Bis spätestens 16.12.2024 kann, wer an einer solchen Landzuteilung interessiert ist, beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz ein schriftliches Gebot abgeben. [(s. Bekanntmachungen)
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken